Digitale Gewalt gegen Mädchen und Frauen

Digitale Gewalt gegen Mädchen und Frauen

"Digitale Gewalt ist ein Oberbegriff für Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt, die sich technischer Hilfsmittel und digitaler Medien (Handys, Apps, Internetanwendungen, E-Mails etc.) bedienen und/oder geschlechtsspezifische Gewalt, die im digitalen Raum, zum Beispiel auf Online-Portalen oder sozialen Plattformen, stattfindet. Digitale Gewalt funktioniert nicht getrennt von "analoger Gewalt", sie stellt meist eine Ergänzung oder Verstärkung von Gewaltverhältnissen und -dynamiken dar." (Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - bff - www.frauen-gegen-gewalt.de)

Digitale Gewalt gegen Mädchen und Frauen hat viele Facetten. - Shutterstock

Warum nimmt digitale Gewalt zu?
Welche Formen digitaler Gewalt sind bekannt?
Software bei digitaler Gewalt
Was bedeutet digitale Gewalt für die Betroffenen?
Weiterführende Links

Warum nimmt digitale Gewalt zu?

Die nahezu vollständige Digitalisierung des Alltags bietet umfassende Möglichkeiten für unser soziales Leben. Schnell und von überall aus können wir miteinander in Kontakt treten, Fotos, Videos und Nachrichten übermitteln oder an Gruppen-Chats teilnehmen, die auf mehreren Kontinenten gleichzeitig stattfinden. Neben allen positiven Aspekten gibt es auch negative Folgen der Digitalisierung, wie im Falle der digitalen Gewalt, von der, wie im "analogen" Leben, überwiegend Mädchen und Frauen betroffen sind. So gibt es eine Vielzahl neuer Angriffsmöglichkeiten und Gewaltformen, die sich mit der technischen Entwicklung stetig verändern.

Dass Frauen in so hoher Anzahl betroffen sind mag daran liegen, dass Männer in technischen Dingen immer noch kenntnisreicher sind und mit der Kontrolle und Belästigung mittels digitaler Medien ihre vermeintliche Dominanz und Macht zu behaupten versuchen. Digitale Gewalt nimmt zu, weil Täter*innen oft schwer auszumachen sind und Straftaten selten angezeigt werden.

Digitale Gewalt findet häufig in Kombination mit - oder in Folge zu - analoger Gewalt statt. Ihre Konsequenzen lassen sich aber schwerer nachweisen oder werden vielmals nicht so ernst genommen wie die Folgen physischer Gewalt, da keine "sichtbaren" Verletzungen erkennbar sind. So ist die Dunkelziffer der Betroffenen, die keine Anzeige erstatten oder sich keine Hilfe suchen, vermutlich sehr hoch. Psychische Verletzungen sind aufgrund fehlender Zahlen schwer einschätzbar. Digitale Gewalttaten können erst dann zielgerichtet verfolgt und verurteilt werden, wenn Betroffene Maßnahmen beachten, um die Taten nachweisen zu können. Wichtig ist zum Beispiel das Führen eines (digitalen) Tagebuchs. Ersten Reflexen, verletzende Nachrichten umgehend zu löschen oder das Smartphone auf Werkseinstellungen zurückzusetzen, sollten nicht nachgegeben werden!

Welche Formen digitaler Gewalt sind bekannt?

Digitale Gewalt umfasst eine Vielzahl von Angriffsformen, die auf Verunglimpfung, psychischer - und in Folge auch physischer Verletzung - Rufschädigung, sozialer Isolation, Nötigung oder Erpressung abzielen. Zudem kann es zu gezielten Bedrohungen und Androhungen schwerer Straftaten gegenüber den Betroffenen kommen.

Belästigen mit elektronischen Kommunikationsmitteln (Cybermobbing, Cyberbullying, Cyberharassment):

Ausgrenzung, Beleidigen, Bedrohen oder Bloßstellen von einer Person aus einer Gruppe. Die verletzenden Kommentare oder vulgären Pöbeleien finden häufig in öffentlichen Bereichen des Internets statt. Die oben genannten Begriffe werden vielfach synonym verwendet.

Betrug mit vorgetäuschter Liebe, Heiratsschwindel im Netz (Love- oder Romance-Scamming):

Die Betrüger*innen nehmen über soziale Netzwerke oder Online-Partnerbörsen Kontakt mit den erwachsenen Betroffenen auf. Durch Zuverlässigkeit, intensive Kontaktpflege und das Mitteilen der Lebensgeschichte wird Vertrauen aufgebaut, bis es zum Beispiel zur Nachfrage nach Geld, zur Bitte um Zusendung der Passpapiere oder zu Betrugsversuchen kommt.

Diskriminierung im Netz, Hassrede (Hate-Speech):

Diese digitale Form von Menschenfeindlichkeit richtet sich häufig gegen Personen, die sich online wie offline für die Rechte bestimmter Gruppen einsetzen. Sie äußert sich in abwertenden, menschenverachtenden und volksverhetzenden Worten und Inhalten.

Dox(x)ing (von englisch dox, Abkürzung für documents):

Jemand trägt alle digital verfügbaren Materialien über eine Person zusammen und veröffentlicht sie im Netz. Doxing soll verleumden oder bloßstellen und kann einhergehen mit Mord- und Vergewaltigungsdrohungen. Betroffene sind oft Folgeattacken ausgesetzt, die auf den veröffentlichten Daten basieren.

Gerüchte verbreiten, Diffamierung (Fake-Profil):

Menschen manipulieren die Informationen, die andere im Internet veröffentlicht haben, und verbreiten sie als Falschaussagen, um die von ihnen ausgewählten Personen zu verletzen und zu diskriminieren.

Identitätsmissbrauch und -diebstahl (Nicknapping):

Die Täter geben sich als eine andere Person aus, indem sie zum Beispiel das Passwort der betroffenen Person nutzen, um mit dessen vermeintlicher Identität Einträge in Chats, Blogs und Internet-Foren zu tätigen und so andere in den sozialen Medien zu beschimpfen. Auch werden online Waren und Dienstleistungen im Namen der betroffenen Person bestellt (Vergleich: Cyberstalking).

Loverboys:

Als Loverboys werden junge Männer bezeichnet, die ihre minderjährigen Opfer (ab 11 Jahren) sowohl in der realen als auch in der digitalen Welt suchen, zum Beispiel in sozialen Netzwerken. Ziel ist es, die jungen Mädchen und Frauen in die Prostitution zu zwingen. Die Beziehungen werden oftmals durch vorgespielte Wertschätzung und teure Geschenke einerseits und soziale Isolation andererseits aufgebaut. Dies führt zur sozialen und emotionalen Abhängigkeit der Opfer.

Erklärvideo Sag nein! – zu sexueller Ausbeutung und Loverboys:

[youtube:https://www.youtube.com/watch?v=_pvDKgVNlNo]

(Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW)

Nachstellung im Netz (Cyberstalking):

Cyberstalking ist charakterisiert durch unerwünschte Kontaktaufnahme und andauernde Belästigung von Einzelnen durch E-Mails, SMS oder andere digitale Beiträge. Dazu gehören (Video-)Überwachung, Abhören und Kontrolle mit digitalen Mitteln sowie das Ausspionieren der digitalen Aktivitäten der Betroffenen - zum Beispiel durch Ortung der Person mittels Mobiltelefon oder Computer. Weitere Informationen auch unter dem Beitrag "Stalking".

Nötigung, Erpressung (Sextortion: Kombination aus "Sex" und "Extortion" = Erpressung):

Als Sextortion wird das unerwünschte Zusenden von pornografischen Bildern oder Videos bezeichnet. Oder es wird angedroht, intimes Bildmaterial zu veröffentlichen, welches zum Beispiel in Folge von "Sexting" (Kombination aus "Sex" und "Texting": der private Austausch selbst produzierter erotischer Fotos per Samrtphone oder Internet) erstellt wurde. Das Material wird heimlich aufgezeichnet, um mit der Drohung, das Material zu veröffentlichen, vom Opfer Geld zu erpressen. Auch wenn Bilder oder Videos mit beiderseitigem Einverständnis erstellt wurden, ist die Verbreitung dieser ohne Einverständnis strafbar. (Siehe auch "Revenge-Porn")

Offene Androhung von Gewalt im Netz:

Direkte oder indirekte Ankündigung, dass jemand verletzt oder gar getötet werden soll.

Racheporno (Revenge-Porn / Non Consensual Pornography):

Revenge-Porn bezeichnet das beabsichtigte Bloßstellen der Betroffenen durch die Verbreitung intimer Details. Dazu gehören auch peinliche Foto- oder Filmaufnahmen ohne Einwilligung der abgebildeten oder gefilmten Personen.

Sexuelle Belästigung Minderjähriger (Cybergrooming englisch: anbahnen, vorbereiten):

Cybergrooming ist die sexuelle Belästigung Minderjähriger durch Pädokriminelle. Diese nutzen eine falsche Identität, um Kontakte zu den Minderjährigen zu knüpfen, ihr Vertrauen zu gewinnen und sie dazu zu bringen, ihnen bloßstellende oder kinderpornografische Bilder und Videos zu schicken oder sich mit ihnen zu treffen. Sie manipulieren ihre Wahrnehmung, verstricken sie in Abhängigkeit und sorgen dafür, dass sie sich niemandem anvertrauen. Diese Handlungen sind als Vorbereitung zu sexuellem Kindesmissbrauch strafbar, auch wenn sie in einem Chatroom erfolgen.

Software bei digitaler Gewalt

Spionage- oder Spy-Apps:

Ein häufiges Mittel bei Cyberstalking ist die Verwendung sogenannter Spionage- oder Spy-Apps. Mit Hilfe dieser Apps können Telefonate abgehört und Gesprächsverläufe, Bilder, Standorte und vieles mehr von einem Smartphone an eine andere Person weitergeleitet werden. Auch das Ausspionieren von Computern oder Tablets ist mit "Spyware" möglich.
Damit Informationen abgefangen werden können, muss die App zunächst auf dem Smartphone oder Computer installiert worden sein. In der Regel installieren die Täter die App heimlich und müssen dafür Zugriff auf das Gerät haben. Spionage-Programme für Computer können auch per E-Mail verschickt werden. Wird die E-Mail oder ihr Anhang geöffnet, installiert sich die Spyware automatisch.
In gewaltvollen, kontrollierenden Partnerschaften kann es vorkommen, dass eine Person überredet wird, der Installation zuzustimmen. Aber in einer Partnerschaft muss nicht alles offengelegt werden und niemand darf zu einer Installation von Spyware auf Handy oder Computer gezwungen werden!
Die heimliche Installation von Spy-Apps und das Ausspionieren von Daten sind eine Straftat, jedoch besteht in Deutschland kein Verkaufsverbot für diese Apps. Sie können legal, zur Probe sogar kostenlos, heruntergeladen werden. Auf einigen Angebots-Portalen wird unverhohlen damit geworben, dass damit auch Partner*innen sehr gut auszuspionieren seien.

Wie kann Spyware erkannt werden?

  • Wenn eine Spy-App auf dem Smartphone installiert wurde kann es vorkommen, dass die Akkuleistung abnimmt und besonders viel Datenvolumen verbraucht wird. Das ist aber nicht zwingend erkennbar.
  • Wenn die kontrollierende Person plötzlich Dinge weiß, die man nur per E-Mail oder über soziale Netzwerke an eine bestimmte Person geschickt hat, kann man ein Spionage-Programm auf dem Computer vermuten. Falls kurz vor den Verdachtsmomenten eine Person an den eigenen Geräten Soft- oder Hardware installiert hat, sollte die Installation einer Spionage-App für möglich gehalten werden.
  • Wenn der*die Ex-Partner*in Täter*in ist, können auch Geschenke wie Smartphones oder Tablets an die gemeinsamen Kinder Spionageprogramme enthalten.

Technische Möglichkeiten bei Missbrauch einer Spy-App sind:

  • Das Verleumden, Ausgrenzen, Beleidigen und Bedrohen von Personen über Handy, Computer und Internet durch das Versenden belästigender Nachrichten oder das Streuen falscher Informationen.
  • Das Aneignen der Identität einer anderen Person, um Einträge in Chats, Blogs und Foren zu verfassen oder Waren und Dienstleistungen zu bestellen.
  • Das Fotografieren und Filmen der Betroffenen in der eigenen Wohnung oder einem besonders geschützten Raum ohne deren Zustimmung.
  • Die Weitergabe von privaten digitalen Aufnahmen ohne Zustimmung der Betroffenen, etwa in sozialen Netzwerken oder auf pornografischen Seiten.
  • Das Zusenden und Weiterleiten von pornografischen Bildern und Videos ohne Zustimmung der Empfänger*innen.
  • Das Ausspionieren und Abfangen von Daten mit und ohne Spyware.
  • Die Ortung und digitale Überwachung von Personen durch Computer und Handy.
  • Die Drohung, intime und gegebenenfalls bearbeitete Fotos und Filme zu verbreiten, um die Betroffenen zu einer bestimmten Handlung zu nötigen.
  • Körperliche und sexuelle Übergriffe, zum Beispiel auch unter Verwendung von K.O.-Tropfen, mit dem Ziel, Fotos und Filmaufnahmen anzufertigen, um die Betroffenen auch nach der Tat demütigen und kontrollieren zu können.
  • Das Verbreiten privater Informationen durch digitale Medien am Arbeits- oder Ausbildungsplatz.

Spycam:

Spycams sind Kleinstkameras, die im häuslichen oder öffentlichen Raum installiert oder mitgeführt werden, um heimlich zu filmen: zum Beispiel in Toiletten, Badezimmern oder auf der Rolltreppe.

Smart Home:

Auch beim Missbrauch der Smart Home Geräte - dazu gehören auch Alexa und Google Home - sind häufiger Frauen Opfer als Männer, denn diese kontrollieren meist die Haustechnik. Im Falle einer Trennung kann es vorkommen, dass der*die Täter*in die Smart Home Technik nutzt, um das Opfer aus der Ferne zu terrorisieren. So kann man zum Beispiel die Rollladen tagsüber herunterlassen, die Klimaanlage ausstellen, die Heizung auf- oder abdrehen, Musik mitten in der Nacht anstellen und vieles mehr. In Deutschland sind die Zahlen dieser Gewaltform noch relativ niedrig; aber in anderen Ländern, zum Beispiel den USA, sind die Missbrauchszahlen mit Hilfe der Smart Home Technologie sehr hoch.

Was bedeutet digitale Gewalt für die Betroffenen?

Auch wenn sich digitale Gewalt vorrangig im Netz abspielt, hat sie massive Folgen für Betroffene:

  • Rückzug aus den sozialen Netzwerken und zunehmende Isolation, zuerst im Netz und dann "analog" bei Freund*innen und Familie;
  • physische und psychische Folgen wie Ängste, Panikattacken und Depressionen bis zur Aufgabe der Arbeit oder Suizid;
  • die allgegenwärtige Bedrohung kann Einfluss auf alle Lebensbereiche haben wie die ökonomische und soziale Situation - für Betroffene scheint es keinen sicheren Rückzugsort zu geben.

Was können Betroffene tun?

Bei Angst vor digitaler Gewalt können vorbeugende Maßnahmen ergriffen und technische Vorkehrungen getroffen werden. Wer bedroht wird, kann juristische Schritte einleiten und Anzeige erstatten. Dafür sollte unbedingt juristischer Rat eingeholt werden!

Vorbeugende und technische Möglichkeiten:

Wer digitale Angriffe erlebt, ist nicht selbst daran schuld! Es gibt aber Möglichkeiten, einigen Formen digitaler Gewalt vorzubeugen oder Angriffe zu vermeiden. Grundlegend sind dabei Kenntnisse über die Chancen und Gefahren neuer Medien und ein verantortungs- und risikobewusster Umgang bei Veröffentlichung und Weitergabe persönlicher Daten.
Dieses kann verschiedene Strategien beinhalten:

  • Geheimhaltung oder regelmäßige Änderung von Passwörtern
  • klare Absprachen über den Gebrauch von privaten Aufnahmen (z. B. nach einer Trennung)
  • konsequenter Einspruch gegen die Veröffentlichung und Nutzung ungewollter Fotos oder Filme
  • Verschlüsselung von Daten

Wer gestalked wird oder den Verdacht hat, dass eine Spyware installiert wurde, kann folgendes tun:

  • Standort-Einstellung auf allen Geräten überprüfen und deaktivieren
  • alle Apps auf dem Smartphone überprüfen und unbekannte Apps löschen
  • Passwörter ändern, um unbefugten Zugang zu den E-Mails und anderen Accounts zu verhindern (Passwort-Änderungen sind vor allem auch bei sensiblen Accounts wie dem Bank-Account, dem Konto des Mobilfunkunternehmen, Konten bei Amazon und Google wichtig)
  • sichere Passwörter und gegebenenfalls einen Passwort-Manager nutzen
  • falls notwendig, neue Accounts für den E-Mail-Verkehr und soziale Netzwerke erstellen (Wichtig: Diese Accounts nur auf sicheren Geräten, zum Beispiel von Freund*innen, nutzen und nicht auf den Geräten, die überwacht werden!)
  • wenn möglich eine "Zwei-Faktor-Authentifizierung" einrichten
  • Webcam und Kamera am Smartphone und anderen Geräten abkleben

Rechtliche Möglichkeiten

Stalking ist ein eigener Straftatbestand, der mit bis zu drei Jahren bestraft werden kann. Es ist wichtig nachzuweisen, dass die Taten geeignet sind, das Leben zu beeinträchtigen (Nachstellung/Stalking gemäß § 238 Strafgesetzbuch). Dafür sollte die betroffene Person möglichst viele Daten sammeln wie E-Mails, Fotos oder Nachrichten. Hilfreich zum Führen eines digitalen Tagebuchs ist die nostalk-App des Weißen Rings.

  • Viele Stalking-Handlungen fallen unter andere Straftatbestände und können unter Umständen gesondert angezeigt werden, wie zum Beispiel Beleidigung, Bedrohung, Identitätsdiebstahl, üble Nachrede oder Verleumdung.
  • Damit ein Strafverfahren in Gang gebracht werden kann, muss bei zahlreichen Delikten innerhalb von drei Monaten nach der Tat ein Strafantrag gestellt werden.
  • Weitere rechtliche Möglichkeiten sind zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gegen die stalkende Person und das Beantragen des Löschens von Daten. Auch hierfür ist es wichtig, sich juristisch beraten zu lassen und die Kosten in Erfahrung zu bringen. In Frauenberatungsstellen gibt es Informationen über kostengünstige Rechtsberatungen, zum Beispiel mithilfe eines Antrags auf Beratungshilfe.
  • Mehr Informationen zur Beratung und Einleitung juristischer Schritte unter anti-stalking-projekt.de.

Weiterführende Links:

  • www.aktiv-gegen-digitale-gewalt.de 
    Infos gegen Digitale Gewalt vom Bundesverband der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen (bff)
  • www.anti-stalking-projekt.de 
    Mitarbeiterinnen des Anti-Stalking-Projekts bieten drei kostenlose Beratungen für Frauen, die von Stalking und/oder Cyberstalking betroffen sind
  • www.frauen-gegen-gewalt.de
    Internetseite des Bundesverbandes der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen, bff
  • www.klicksafe.de
    Für Jugendliche, Eltern, Pädagog*innen
  • www.haiteaid.org
    HateAid ist die einzige Beratungsstelle in Deutschland, die nur Betroffene von digitaler Gewalt unterstützt
  • www.hilfetelefon.de
    Internetseite des bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" mit umfassenden Informationen
  • www.mobilsicher.de
  • www.nostalk.de
    Kostenfreie App des Opferschutz-Vereins Weißer Ring zum Führen eines digitalen Tagebuchs zur Dokumentation bei Cyber-Stalking
  • www.staerker-als-gewalt.de 
    Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BFSFJ, gegen Gewalt an Frauen
  • www.weisser-ring.de
    Internetseite des Weißen Rings e.V. 

Kontakt


Stand: 28.10.2024

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