Weibliche Genitalbeschneidung
Etwa 200 Millionen Mädchen und Frauen sind, laut Terre des Femmes, weltweit in mehr als 32 Ländern von FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting) betroffen. Viele Mädchen sterben nach der Beschneidung oder leiden ihr ganzes Leben an den Folgen der schweren Körper- und Menschenrechtsverletzung.
Weitere vier Millionen Mädchen gelten als gefährdet (UNICEF 2020). In Deutschland leben, nach den Berechnungen der Terre des Femmes-Dunkelzifferstatistik von 2020, knapp 75.000 bereits von weiblicher Genitalverstümmelung betroffene Frauen, 20.000 Weitere gelten als gefährdet. Von Diaspora-Gemeinden (Familien mit dem selben Identitätshintergrund, die im Ausland gut miteinander vernetzt leben) weiß man, dass sie Traditionen und Bräuche wahren und auch bei Veränderungen im Wohnort aufrecht erhalten. Da die weibliche Genitalverstümmelung für die Zugehörigkeit der Töchter zur Gemeinschaft und für die Geschlechterrollenbilder (und dadurch für Familiengründung und Fortbestehen der eigenen Gruppe) wichtig scheint, wird sie weiter praktiziert. Die soziale Akzeptanz innerhalb der praktizierenden Gruppe, die oft mangelnde Integration bis hin zur jüngsten Generation in die Mehrheitsgesellschaft und die Tabuisierung, schützen vor Entdeckung und Strafverfolgung.
Am 6. Februar, dem Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung, wird weltweit mit vielen Aktionen das Ende der Genitalbeschneidung gefordert und auf das Schicksal von Frauen und Mädchen aufmerksam gemacht, an denen Genitalverstümmelungen vorgenommen wurden oder die davon bedroht sind.
Weibliche Genitalbeschneidung ist eine Straftat, die uns in Deutschland unmittelbar betrifft und nicht hingenommen werden darf. Wichtige Informationen, auch für Betroffene, sowie Webinar-Angebote und Fortbildungen für alle Berufsgruppen, die mit beschnittenen Frauen und von Beschneidung bedrohten Mädchen und Frauen zu tun haben, finden Sie unter www.kutairi.de.
Erklärvideo: Genitalbeschneidung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung (Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW)
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Stand: 08.02.2024
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