Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für die Gleichstellungsarbeit bilden das Grundgesetz, die Gemeindeordnung NRW und das Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie eine Anzahl weiterer Spezialgesetze. - Pixabay

Die Einrichtung einer Gleichstellungsstelle beziehungsweise eines Frauenbüros ist eine Pflichtaufgabe jeder kommunalen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen, die mehr als 10.000 Einwohner*innen zählt. Die Stadt Mülheim an der Ruhr setzt sich bereits seit Jahrzehnten für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein und richtete als vierte Stadt in Nordrhein-Westfalen zum 1. März 1985 eine Gleichstellungsstelle ein.

Jede kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat Aufgaben, Rechte und Pflichten  

  • einerseits im verwaltungsinternen und  
  • andererseits im verwaltungsexternen Bereich.

Die gesetzlichen Grundlagen dazu bilden das Grundgesetz (GG), die Gemeindeordnung NRW (GO NRW), das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) sowie eine Anzahl weiterer Spezialgesetze.

Kontakt


Stand: 19.06.2024

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel