Rechtsgrundlagen
Die Einrichtung einer Gleichstellungsstelle beziehungsweise eines Frauenbüros ist eine Pflichtaufgabe jeder kommunalen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen, die mehr als 10.000 Einwohner*innen zählt. Die Stadt Mülheim an der Ruhr setzt sich bereits seit Jahrzehnten für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein und richtete als vierte Stadt in Nordrhein-Westfalen zum 1. März 1985 eine Gleichstellungsstelle ein.
Jede kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat Aufgaben, Rechte und Pflichten
- einerseits im verwaltungsinternen und
- andererseits im verwaltungsexternen Bereich.
Die gesetzlichen Grundlagen dazu bilden das Grundgesetz (GG), die Gemeindeordnung NRW (GO NRW), das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) sowie eine Anzahl weiterer Spezialgesetze.
Kontakt
Stand: 19.06.2024
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