Equal Pay Day 2025
Frauen und Geld - diese Beziehung ist nicht ohne Komplikationen, insbesondere da, wo es um selbst erwirtschaftete Ansprüche im Beruf geht.
Historisch gesehen ist die Geschichte der weiblichen Erwerbstätigkeit in Deutschland noch recht jung, denn die ersten anerkannten Ausbildungsberufe für Frauen wurden erst 1903 (Krankenpflege) beziehungsweise 1917 (Kinderpflege) in die preußische Berufsordnung aufgenommen. Zuvor waren im Prinzip alle von Frauen ausgeführten Tätigkeiten in der Kranken- und Kinderpflege unter den Begriff "Liebedienerei" gefasst und - sozusagen als weiblicher Beitrag zu gesellschaftlichen Erfordernissen - weitgehend ohne Entgelt zu verrichten. So waren beispielsweise die berühmten "Diakonissen" in Kaiserswerth fachlich auf einem international anerkannten Qualitätsniveau - sie waren aber zunächst keine berufsmäßigen Pflegerinnen, sondern barmherzige Schwestern. Dieses grundsätzliche Muster, "Frauenberufe" als Erweiterung der weiblichen Sorgeaufgaben und anderer typisch weiblicher Neigungen zu interpretieren, macht eine angemessene Bewertung der entsprechenden Tätigkeiten schwierig, sogar innerhalb tariflicher Bewertungsvorgaben. Es ist immer noch teurer, ein Auto zu warten, als ein Kind zu pflegen - obwohl weder die Komplexität der Dienstleistung noch der Grad der Verantwortung eine derart unterschiedliche Bewertung hergeben.
Dieses strukturelle Missverhältnis ist einer der Gründe für die bis heute wirksamen Statusunterschiede der Geschlechter im Arbeitsleben. Um eine tatsächliche Gleichstellung und vor allem existenzsichernde Beschäftigung von Frauen zu befördern, sind gesetzliche Vorgaben und staatliche Maßnahmen, zu denen auch die institutionalisierte Gleichstellung in Gestalt der Gleichstellungsbeauftragten zählt, nach wie vor erforderlich.
Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite Equal Pay Day.
Fakten zum Equal Pay Day
Der Gender Pay Gap (GPG) beschreibt die geschlechtsspezifische Lohnlücke: den prozentualen Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen. Frauen verdienten, laut Statistischem Bundesamt, in Deutschland im Jahr 2023 im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten Frauen mit durchschnittlich 20,84 Euro einen um 4,46 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (25,30 Euro). Im langfristigen Vergleich sank der unbereinigte Gender Pay Gap: Zu Beginn der Messung im Jahr 2006 betrug der geschlechterspezifische Verdienstabstand noch 23 %. Seit 2020 verharrt er bei 18 %.Weitere Informationen zur Berechnung des Gender Pay Gap finden Sie beim Statistischen Bundesamt.
Der Equal Pay Day markiert symbolisch die geschlechtsspezifische Lohnlücke. Umgerechnet ergibt sich daraus, dass Frauen vom 1. Januar an 67 Tage umsonst arbeiten. Daher findet der Equal Pay Day in diesem Jahr am 7. März statt.
Am 7. März 2025 ist Equal Pay Day! Denn zum vierten Jahr in Folge beträgt der Gender Pay Gap 18 Prozent.
Weil es sich lohnt – Entgelttransparenz jetzt! Unter diesem Motto rückt die diesjährige Equal Pay Day Kampagne den Zusammenhang von Lohntransparenz und dem Gender Pay Gap in den Fokus. Denn wegen mangelnder Transparenz bleiben Lohnunterschiede und Entgeltdiskriminierung oft unbemerkt. Inwiefern hängen Steoreotypisierung, Diskriminierung und fehlende Entgelttransparenz zusammen? Kann Entgelttransparenz diesen Problemen entgegenwirken? Und wie profitieren möglichst viele Arbeitnehmer:innen davon?
Konkreten Anlass für die Auseinandersetzung mit Entgelttransparenz bietet die Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht bis 2026. Diese nimmt Arbeitgeber:innen in die Pflicht, zu definieren und zu kommunizieren, nach welchen Kriterien sie wie bezahlen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu equal pay!
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Stand: 14.01.2025
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