Beruf und Familie
"Der Mann geht malochen, die Frau steht am Herd…." Bis weit in die 1970er Jahre hinein war dieses Partnerschaftsmodell im Ruhrgebiet normal. Erst durch die Bildungsreform und die damit einhergehende Möglichkeit einer qualifizierten Ausbildung wurde die Berufstätigkeit für Mädchen und junge Frauen zur Selbstverständlichkeit, allerdings mit familienbedingten Zugeständnissen im Hinblick auf die sogenannte Erwerbsbiografie (Teilzeit und Erwerbsunterbrechungen im Lebenslauf…).
Heute ist klar, dass eine existenzsichernde Berufstätigkeit für Männer und Frauen die beste Absicherung gegen Armut und alle damit verbundenen Lebensrisiken ist, übrigens nicht nur für die betroffene Frau, sondern auch für die Gesamtfamilie.
Eine gleichstellungs- und lebensphasenorientierte Personalpolitik in den Unternehmen ist für dieses zeitgemäße Lebensmodell ebenso förderlich wie gezielte Informationskampagnen für Frauen in der ersten oder zweiten Berufsorientierung (Wiedereinstieg).
Wer Familie und Beruf miteinander vereinbaren möchte, muss viele Herausforderungen meistern. Informieren Sie sich, wo Sie Hilfe und Beratung finden und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Die wichtigsten Informationen haben wir zusammengestellt.* Bei Fragen kann die Gleichstellungsstelle Ihnen auch eine erste Orientierung bieten und den Kontakt zu anderen spezialisierten Angeboten herstellen.
Erwerbstätigkeit
Wiedereinstieg in den Beruf
Minijob
Finanzielle Unterstützung
Mutterschutz
Mutterschaftsleistungen
Elternzeit
Kinderbetreuung
Arbeitszeitmodelle
Erwerbslosigkeit
Familienfreundliche Unternehmen
Erwerbstätigkeit
Erwerbstätigkeit sichert nicht nur den Lebensunterhalt und die Rente, sie dient auch der persönlichen Entfaltung, der Stärkung des Selbstbewusstseins, dem Aufbau sozialer Kontakte, ermöglicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und dient als gutes Vorbild für die Kinder.
Immer mehr Elternteile wünschen sich heute eine partnerschaftliche Aufteilung zwischen familiärer Verpflichtung und Beruf. Häufig stehen und fallen Umfang und Art der Erwerbstätigkeit allerdings mit Umfang und Art der Kinderbetreuung. In den letzten Jahren wurde viel dafür getan, dass Eltern Beruf und Familie nach ihren Vorstellungen leben können. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz führt zu einem stetigen und schnellen Ausbau der Plätze. (Betriebs-)KiTas, familienfreundliche Unternehmen, flexible Arbeitszeiten, Home-Office und weitere Angebote sorgen dafür, dass Kinder gut betreut werden und eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelingt. Auch der Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit gibt Sicherheit, dass Eltern nach einer Arbeitszeitreduzierung im gleichen Umfang wie vorher beschäftigt werden.
Wiedereinstieg in den Beruf
Den Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Familienpause sollten Sie gut planen. Eine Beratung kann dabei helfen.
Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen für eine gewisse Zeit aufgegeben haben, kommen früher oder später an den Punkt, die Rückkehr in den Beruf vorzubereiten. Dabei belastet eine längere Auszeit oft das Selbstwertgefühl und führt zu Zweifeln, den Einstieg nicht zu schaffen. Dazu besteht kein Grund!
Zwar sind die Chancen auf den Wiedereinstieg besser, wenn die Familienphase kürzer war, allerdings ist auch eine längere Familienzeit kein Karriereende. Jährlich streben ungefähr eine Million Frauen und Männer in Deutschland nach einer Familienzeit zurück in den Beruf - und einem Großteil gelingt der Wiedereinstieg.
Oft haben die Menschen zuvor qualifizierte Berufsausbildungen absolviert. Gelegentlich ist das fachliche Wissen in Teilen nicht mehr aktuell, trotzdem verfügen sie über ein großes Potenzial, welches durch eine berufliche Weiterbildung in kurzer Zeit aktualisiert werden kann. Zudem erwerben Wiedereinsteiger*innen durch die Familienzeit zusätzliche soziale und persönliche Kompetenzen.
Aufgrund des demografischen Wandels und dem damit verbundenen Fachkräftemangel ist es für die Wirtschaft unerlässlich, dieses Potential zu nutzen. Unternehmen können es sich nicht mehr leisten, auf die guten Qualifikationen von Wiedereinsteiger*innen zu verzichten!
Informieren Sie sich ausführlich auf den Internet-Seiten Perspektive Wiedereinstieg und lassen Sie sich beraten.
Auch auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit können Sie sich vor einer persönlichen Beratung informieren.
Beratungsstellen:
Agentur für Arbeit Mülheim an der Ruhr
Kaiserstraße 99
45468 Mülheim an der Ruhr
0800 / 455-55 00 (kostenfrei)
www.arbeitsagentur.de
Die Spinnen e.V.
Fachstelle Frauen und Beruf Essen
Bäuminghausstraße 46
45326 Essen
0201 / 311071
frauundberuf@diespinnen.de
www.diespinnen.de
Minijobs
"Minijobs" sind eine Form der Erwerbstätigkeit, in der geringfügig Beschäftigte von der Einkommensteuer ebenso wie von der Sozialversicherung freigestellt sind. Dies gilt – bis zur Grenze von 520 Euro im Monat aus geringfügiger Beschäftigung – sowohl für einen Minijob als alleinige Beschäftigung als auch für Nebentätigkeiten zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die wichtigsten Motive für den Einstieg in den Minijob sind die flexiblen Arbeitszeiten und die geringe Stundenzahl. Viele Frauen verzichten zum Beispiel für die Kinderbetreuung auf Vollzeitstellen und arbeiten stattdessen in Minijobs. So erhalten sie später nur eine kleine Rente und sind besonders häufig von Altersarmut betroffen. Viele Minijobber*innen machen die Erfahrung, dass sie – auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung – bei längerer Tätigkeit im Minijob nicht mehr als qualifizierte Fachkraft auf dem Arbeitsmarkt gelten. Weitere Informationen bekommen Sie über www.minijob-zentrale.de.
Finanzielle Unterstützung
Wer Kinder hat, bekommt eine finanzielle Unterstützung vom Staat. So vielfältig die Familien sind, so unterschiedlich sind auch die Leistungen für Familien. Das zentrale Familienportal sowie die Internetseite des Bundesfamilienministeriums informieren zuverlässig über alle Familienleistungen, Antragsverfahren und gesetzliche Regelungen. Mit dem Infotool für Familien können Sie in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Familienleistungen oder -hilfen Sie oder Ihre Familie voraussichtlich Anspruch haben.
Mutterschutz
Der Mutterschutz soll die Gesundheit von Kind und Mutter während und nach der Schwangerschaft gewährleisten und diese in Einklang mit dem Berufsleben der Mutter bringen. Das Mutterschutzgesetz greift bei allen Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dieses kann seitens der*des Arbeitgeber*in während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten danach nicht gekündigt werden.
Nach der Entbindung besteht für die Mutter ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten bis zu zwölf). Die letzten sechs Wochen vor der Geburt darf die Mutter auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin arbeiten, kann aber jederzeit Mutterschutz in Anspruch nehmen. Sollten während der Schwangerschaft Probleme auftreten, kann ein individuelles Beschäftigungsverbot ärztlich verordnet werden.
Werdende und stillende Mütter dürfen keinen Arbeiten ausgesetzt werden, die mit bestimmten Gefahrenstoffen in Verbindung stehen, und nicht mit körperlich schweren oder belastenden Arbeiten beauftragt werden. Der*die Arbeitgeber*in müssen für die Pausen und, wenn es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit, einen Raum mit einer Liege zur Verfügung stellen.
Über die Einhaltung des Mutterschutzes wacht die Bezirksregierung. Sie bietet bei Problemen mit dem*der Arbeitgeber*in Unterstützung. Alle Mutterschutzregelungen und Ansprüche sind auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachlesbar.
Mutterschaftsleistungen
Während der Mutterschutzfristen kann Mutterschaftsgeld bezogen werden. Dieses kann bis zu 13 Euro täglich betragen und wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Wer privat versichert ist, erhält ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Der*die Arbeitgeber*in sind verpflichtet, den Differenzbetrag, der zwischen Mutterschaftsgeld und eigentlichem Durchschnittsnettogehalt liegt, zu bezahlen. Der Anspruch auf den Arbeitgeber*innenzuschuss muss gegenüber der*dem Arbeitgeber*in geltend gemacht werden. Dies funktioniert mittels des Zahlungsbescheides der Versicherung oder des Bundesversicherungsamtes. Der Anspruch ist einklagbar.
Elternzeit
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. (Unbezahlte) Elternzeit steht jedem Elternteil für eine Dauer von jeweils 36 Monaten zu. In dieser Zeit müssen sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können sie zum Beispiel Elterngeld beantragen. Elternzeit kann auch in Teilzeit verrichtet werden.
Mehr Informationen bekommen Sie über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Kinderbetreuung
Seit dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Steht kein Kindergartenplatz zur Verfügung, kann das Kind bei Tagespflegepersonen unterkommen. Das Amt für Kinder, Jugend und Schule berät und unterstützt Eltern beim Finden einer geeigneten Betreuungsstelle und organisiert eine Kindertagespflegebörse.
Wenn in "Notfällen" spontan eine Kinderbetreuung benötigt wird, zum Beispiel bei Krankheit oder wichtigen Terminen, gibt es in Mülheim an der Ruhr mehrere Möglichkeiten der Unterstützung. Darüber hinaus betreuen ehrenamtliche "Lila Feen" speziell Kinder alleinerziehender berufstätiger Mütter und Väter langfristig und stundenweise.
In der Broschüre „Übergang in die 5. Klasse“ stehen Informationen über die Bildungswege der einzelnen weiterführenden Schulen der Stadt Mülheim an der Ruhr. Benannt werden jeweils auch die Ganztags- und Betreuungsangebote der Mülheimer Schulen.
Arbeitszeitmodelle
Immer mehr Arbeitnehmer*innen wünschen sich eine flexiblere Arbeitszeit. Die Ansprüche an den Job verändern sich im Laufe des Lebens. Ist anfangs bei Arbeitseintritt noch eine Vollbeschäftigung mit "normalem" Acht-Stunden-Tag üblich, passen sich die Ansprüche an das Zeitmanagement im Alltag später an neue Faktoren wie Familie oder dem "Work-Life-Balance" an. Eltern wünschen sich heute eine partnerschaftliche Aufteilung der familiären Verpflichtungen und dem Beruf, das erfordert auch flexiblere Arbeitszeitmodelle.
Aber nicht nur Arbeitnehmer*innen profitieren durch familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten, auch die Unternehmen profitieren. Familienfreundliche Angebote steigern die Zufriedenheit der Mitarbeitenden, sind ein Instrument gegen den Fachkräftemangel, sind für qualifizierte Beschäftigte attraktiv und stärken die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Ausführliche Informationen zu flexiblen Arbeitszeitmodellen finden Sie unter www.erfolgsfaktor-familie.de.
Erwerbslosigkeit
Frauen und insbesondere Alleinerziehende sind in hohem Maße von Erwerbslosigkeit und damit auch von Einkommensarmut betroffen. Das Arbeitslosengeld (ALG) soll arbeitssuchenden Menschen für den Zeitraum ihrer Arbeitslosigkeit eine Lebensgrundlage bieten. Man unterscheidet zwischen ALG I und ALG II - heute Bürgergeld.
ALG I sichert den Zeitraum kurz nach dem Übergang in die Arbeitslosigkeit ab. Wer den Anspruch auf ALG I geltend machen möchte, muss sich spätestens drei Monate vor Auslauf des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend gemeldet haben. Nach einer Kündigung muss die Arbeitssuchendmeldung unverzüglich erfolgen.
Die Höhe des ALG I orientiert sich an dem Verdienst der beiden letzten Jahre der Erwerbstätigkeit. Bestand länger als zwei Jahre ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, besteht zwölf Monate lang Anspruch auf ALG I. Waren es weniger als zwei Jahre, verringert sich der Anspruchszeitraum. Die Höhe des ALG I orientiert sich am Bruttoeinkommen des vorangegangen Jahres. Es beträgt im Falle von Kindergeldbezug 67 Prozent, ansonsten 60 Prozent. Davon werden noch Pauschalbeiträge für Sozialversicherung und Steuern in Abzug gebracht. Reicht das ALG I nicht zum Leben aus, können ergänzend Wohngeld, der Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II beantragt werden.
Wichtig ist auch die Beratung der zuständigen Sachbearbeiter*innen in der Bundesagentur für Arbeit zu den individuellen Leistungsansprüchen. Diese bieten zudem Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Arbeit.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die keinen Arbeitsplatz finden können oder mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen, haben bei Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Bürgergeld. Hilfebedürftig ist, wer seinen*ihren und den Lebensunterhalt der mit ihm*ihr in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, seinem Vermögen oder anderen vorrangigen Leistungen sicherstellen kann.
Neben der Gewährung der Leistungen zum Lebensunterhalt ist es Anliegen und Aufgabe des Jobcenters, erwerbsfähige Leistungsberechtigte in das Erwerbsleben zu integrieren. Das Casemanagement berät bei der Arbeitssuche und unterstützt auf dem Weg in das Erwerbsleben.
In Mülheim an der Ruhr ist das kommunale Jobcenter zuständig. Die Erstberatung des Jobcenters, Eppinghofer Straße 50, klärt eine eventuelle Anspruchsberechtigung.
Weitere Informationen zum Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) auf den Internetseiten des Jobcenters.
Ausführliche Informationen zum Bürgergeld-Bezug erhalten Sie im Jobcenter Mülheim an der Ruhr.
Familienfreundlichkeit lohnt sich für Unternehmen
Fachkräfte gewinnen und langfristig binden – Familienfreundlichkeit ist mittlerweile ein harter Standort- und Wettbewerbsfaktor für Arbeitgeber*innen. Es gilt zu vermeiden, dass Unternehmen gut ausgebildete Fachkräfte aufgrund einer fehlenden Vereinbarkeit von Familie und Beruf verlieren.
Gute Beispiele und zahlreiche Informationen zur Familienfreundlichkeit in Unternehmen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.erfolgsfaktor-familie.de.
Die Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr ist, als eine der größten Arbeitgeberinnen der Stadt, ein gutes Vorbild bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Flexible Arbeitszeiten, Teilzeitangebote, familienbewusstes Führungsverhalten, Führen in Teilzeit, Home-Office und viele weitere Maßnahmen machen ein familienfreundliches Arbeitsklima aus.
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und dienen als erste Orientierung. Informieren Sie sich ausführlich auf den jeweils verlinkten Seiten und nehmen Sie Beratungsangebote wahr.
Kontakt
Stand: 09.10.2023
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