2017: Ehevertrag - Vorteil oder Falle?
Informationsreicher Vortrag von Rechtsanwältin Heike Dahmen-Lösche
Die Gleichstellungsstelle Mülheim an der Ruhr lud in Kooperation mit der Rechtsanwältin Heike Dahmen-Lösche im Mai 2017 ins "Franky’s im Wasserbahnhof" zum Vortrag "Ehevertrag – Vorteil oder Falle?" mit anschließender Fragerunde ein. Rund 20 Menschen jeden Alters kamen, um den informationsreichen Vortrag zu hören und anschließend Fragen zu stellen, die ihnen am Herzen lagen.
Da ging es um Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft und ihre Modifizierungen, um Versorgungsausgleich und Grundstücksauseinandersetzungen. Aber auch Regelungen zu Sorgerecht und Unterhalt kamen detailiert zur Sprache, immer aufgelockert mit konkreten Beispielen aus dem Praxis-Alltag der Fachanwältin Heike Dahmen-Lösche.
Neben den Fragen, ob es eine kirchliche oder eine standesamtliche Hochzeit, ein großes Fest mit weißem Kleid oder doch lieber eine kleine Feier im Kreise der Familie werden soll, darf ein Paar trotz rosaroter Brille auch an die Zukunft denken. Denn - auch wenn es verliebten Paaren kaum möglich erscheint - nicht jede Beziehung oder Ehe hält ewig. "Im Fall von Trennung und Scheidung ist der Katzenjammer oft groß", weiß Rechtsanwältin Heike Dahmen-Lösche aus ihrer Praxis zu berichten. Obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch mit dem Eherecht Regelungen für Zugewinnausgleich, Unterhaltsansprüche oder Versorgungsausgleich bietet, lohne sich bei vielen ein individueller Ehevertrag. Dabei komme es immer darauf an, in welcher Ausgangssituation sich ein Paar befinde, so Dahmen-Lösche. Ist eine*r der Partner*innen selbstständig, ist der Altersunterschied groß oder einigt sich ein Paar auf das "klassische" Familienmodell und die Frau kümmert sich um die Kinder und verzichtet auf eine Karriere? "Diese Aspekte sollten bedacht werden, denn der Ehevertrag schützt vor unliebsamen Überraschungen, wenn es mal nicht mehr gut läuft in der Beziehung", so die Rechtsanwältin. Ein Ehevertrag beugt finanziellen Überraschungen in einem "Rosenkrieg" vor, denn letztlich entbrennen lange währende Streitigkeiten meistens um das liebe Geld.
Ehevertrag kann immer geschlossen werden
Übrigens: Ein Vertrag zwischen Ehepartner*innen kann auch nach der Traumhochzeit geschlossen werden. Bis hin zur Trennung und Scheidung steht dem Abschluss des Vertrages nichts im Wege - und wenn das Paar sich bereits getrennt hat, wird dieser als "Scheidungsfolgenvereinbarung" bezeichnet. Vertragsinhalte sind dann die Wahl des Güterstandes sowie Vereinbarungen zum Zugewinn- und Versorgungsausgleich und nachehelichem Unterhalt.
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Stand: 11.11.2024
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