Evaluierung des Gleichstellungsplans
Evaluierung der Ziele und Maßnahmen des aktuellen Gleichstellungsplans
Der erste Gleichstellungsplan galt für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023. Während der Laufzeit des Gleichstellungsplans ist spätestens nach zwei Jahren die Zielerreichung zu überprüfen. Hierzu werden die beschlossenen Maßnahmen auf ihren Wirkungsgehalt überprüft. Sofern deutlich wird, dass Ziele nicht erreicht werden, sind Maßnahmen im Gleichstellungsplan entsprechend anzupassen beziehungsweise zu ergänzen (§ 5 Absatz 7 Landesgleichstellungsgesetz NRW).
Bedingt durch die Corona-Pandemie erfolgte die Überprüfung mit zeitlicher Verzögerung im zweiten Quartal 2021. Die Evaluierung wurde in Kooperation von Personal- und Organisationsamt und Gleichstellungsstelle erarbeitet.
In der Gesamtbetrachtung ist festzustellen, dass die vereinbarten Ziele und Maßnahmen überwiegend angestoßen wurden oder sich deren Umsetzung im Prozess befindet, so dass der Gleichstellungsplan 2019 bis 2023 für die Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr keiner inhaltlichen Anpassung bedurfte.
Es gilt, die bisherigen Schritte konsequent fortzuführen. Eine erneute Betrachtung erfolgt 2026 im Wege der Fortschreibung des Gleichstellungsplans.
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Stand: 13.11.2024
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