Nicht mit mir! - Kampagne gegen (sexuelle) Belästigung

Nicht mit mir! - Kampagne gegen (sexuelle) Belästigung

Gleichstellungsstelle zeigt Präsenz auf Großveranstaltungen

Postkarte: Nicht mit mir! - Kampagne gegen (sexuelle) Belästigung

Die Gleichstellungsstelle Mülheim an der Ruhr setzt mit dem Slogan "Nicht mit mir!" ein Zeichen gegen (sexuelle) Belästigung von Frauen. Nicht erst seit den massiven Übergriffen in der Silvesternacht 2015/2016, die das Thema in die öffentliche Wahrnehmung gerückt haben, gehören Angst vor Belästigung und Bedrohung für Frauen und Mädchen zum Alltag. "Wir hören in unserer täglichen Arbeit häufig, dass das Sicherheitsgefühl von Frauen gestört ist. Darauf möchten wir mit unserer Aktion reagieren!", erklärt Antje Buck, städtische Gleichstellungsbeauftragte. Das Team der Gleichstellungsstelle zeigt bei Veranstaltungen in unserer Stadt Präsenz und verteilt kleine Notfallpfeifen sowie Postkarten mit praktischen Verhaltenstipps. 

Aber keine Sorge, es darf auch weiterhin geflirtet werden! Bei einem Flirt im positiven Sinne gehen die Signale von beiden Seiten aus. Eine sexuelle Belästigung wird es erst bei einseitigem "unwillkommenem" Verhalten, durch das sich das Opfer peinlich berührt, gedemütigt und eingeschüchtert fühlt. Opfer sexueller Belästigung sind überwiegend Frauen, unabhängig von Alter, Aussehen, Familienstand oder beruflicher Position. Sexuelle Belästigung kann im öffentlichen Raum, in der Schule, am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln, im Internet, auf der Straße und sogar in der eigenen Wohnung stattfinden.

Hintergrundinformation

Sexuelle Belästigung mit körperlicher Berührung ist seit dem 10. November 2016 strafbar (§184i Strafgesetzbuch). Vorher war die einschlägige Handlung nur in besonderen Fällen als Beleidigung (mit sexuellem Hintergrund) gemäß §185 Strafgesetzbuch strafbar. Sexuelle Belästigungen ohne körperliche Berührung sind auch heute nur strafbar, wenn sie eine Beleidigung (§185 Strafgesetzbuch) darstellen.

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Stand: 25.09.2024

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