Umlegung
Die Umlegung ist ein förmliches Verfahren, in dem der Zuschnitt der Grundstücke und die Rechtsverhältnisse an Grundstücken so verändert werden, dass die Inhalte eines Bebauungsplanes realisiert werden können.
Wenn Sie ein Grundstück in einem Umlegungsverfahren besitzen oder ein Recht an einem Grundstück haben, sind Sie automatisch an dem Verfahren beteiligt (Umlegungsbeteiligte*r). Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses wird Sie informieren und die nötigen Gespräche mit Ihnen führen.
Um die Ziele einer Bodenordnungsmaßnahme nicht unnötig zu erschweren oder unmöglich zu machen, unterliegen Grundstückskaufverträge in solchen Bereichen einer besonderen Genehmigungspflicht. Darüber hinaus kann, soweit erforderlich, eine zeitlich befristete Veränderungssperre verhängt werden.
Rechtsgrundlagen (§§ 45 ff Baugesetzbuch): www.gesetze-im-internet.de
Kontakt
Kontext
- Informationen zum Umlegungsverfahren für Beteiligte (Dateigröße: 316 KB/-typ: pdf)
- Merkblatt zur vereinfachten Umlegung (Dateigröße: 108 KB/-typ: pdf)
Stand: 15.08.2024
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