Runder Tisch gegen häusliche Gewalt

Runder Tisch gegen häusliche Gewalt

Jede vierte Frau hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Partnerschaftsgewalt erlebt. Betroffen sind Frauen in allen sozialen Schichten (Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend 2020). Die Weltgesundheitsorganisation WHO bezeichnet Gewalt gegen Frauen sogar als eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen weltweit.
Um etwas gegen Gewalt gegen Mädchen und Frauen im Allgemeinen und Partnerschaftsgewalt im Besonderen zu unternehmen, sind die sogenannten "Runden Tische", auch Arbeitsgemeinschaften, Netzwerke, Kooperationen oder Bündnisse genannt, im Zusammenhang des 2002 in Kraft getretenen "Gewaltschutzgesetzes" in vielen Kommunen Nordrhein-Westfalens ins Leben gerufen worden. Kampagnen, fachspezifische Veranstaltungen, Fortbildungsmaßnahmen oder Infomaterial sollen den Kampf gegen Gewalt an Frauen unterstützen, die Menschen für das Thema senibilisieren.
Unterstützend hinzugekommen ist nun die Umsetzung der 2018 ratifizierten "Istanbul Konvention", zu der die Kommunen ebenfalls aufgefordert sind.
Flankiert und unterstützt werden diese Aktivitäten durch entsprechende Fortbildungs- und Förderkampagnen des zuständigen Ministeriums.

Ausschnittfoto: Hilfe! für Frauen nach Gewalterfahrung bietet ein neues handliches Pocketheft.

Unter Leitung der Gleichstellungsstelle treffen sich Mitarbeitende von Institutionen und Einrichtungen sowie politische Vertreter*innen aus Mülheim an der Ruhr regelmäßig, um gemeinsam gegen Partnerschaftsgewalt anzugehen.

Am Mittwoch, 20. November 2024, veranstaltet der Runde Tisch gemeinsam mit der Gleichstellungsstelle und der katholischen Akademie "Die Wolfsburg" einen Fachtag zum Thema: Den Kreislauf häuslicher Gewalt frühzeitig durchbrechen. Präventionsarbeit mit Kinder und Jugendlichen.

Der zehnsprachige Flyer des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt mit wichtigen Mülheimer Kontakten zu Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt bietet erste Unterstützung und kann, wie auch Materialien des "Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen", kostenlos bei der Gleichstellungsstelle angefordert werden.

Mehrsprachige Info-Flyer mit Anlaufstellen für eine Anonyme Spurensicherung in Mülheim an der Ruhr sind gedruckt worden und stehen zum Download bereit.

Im November 2023 hat der Runde Tisch in Kooperation mit der katholischen Akademie Die Wolfsburg einen Fachtag zum Thema (Neue) Gewalt gegen Frauen - Und was wir dagegen tun können" umgesetzt. 2021 war "Digitale Gewalt gegen Mädchen und Frauen" das Thema der Online-Jahresveranstaltung. 2019 hatte sich der Runde Tisch dem Thema "Kinder im Umfeld häuslicher Gewalt" mit einem vielbeachteten Fachtag gewidmet.
Der Fachtag des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt im Jahr 2018 "Geflüchtete Frauen zwischen Aufbruch, Hoffnung und Gewalt - Wie kann Sozialarbeit optimal unterstützen?" hatte zum Ziel, Mitarbeitende von Sozialeinrichtungen, Wohlfahrtsverbänden und Ehrenamt in ihrer Arbeit mit und für geflüchtete Frauen zu unterstützen.
2017 war das Veranstaltungsthema für Fachkräfte und Angehörige "Trauma und Leben im Alter". Vor allem bei Frauen aus der Kriegsgeneration wird heute festgestellt, dass lange verdrängte Traumata im Alter, bei einer Änderung der Umgebung, zum Beispiel durch einen Umzug ins Altenheim, oder bei Demenz, wieder hochkommen.
Die Veranstaltung des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt im Jahr 2016 zum internationalen Gedenktag "NEIN zu Gewalt an Frauen" drehte sich um das Thema  "Mülheim sagt NEIN zu weiblicher Genitalbeschneidung".

Zielsetzungen

  • Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Austausch und Vernetzung
  • Entwicklung neuer Handlungsansätze
  • Verbesserung der Lebensqualität Betroffener

Themen

  • Anonyme Spurensicherung
  • Häusliche Gewalt beziehungsweise Partnerschaftsgewalt
  • Sexualisierte Gewalt
  • Situationen der weiblichen Geflüchteten
  • Weibliche Genitalbeschneidung
  • Zwangsheirat
  • und viele mehr

Teilnehmende

Auftakt der Jahreskampagne gegen häusliche Gewalt Stoppt den Hausfriedensbruch - Postkartenmotiv 2

Wussten Sie schon, dass …

  • 1976 das erste von der Bundesregierung und dem Senat geförderte Frauenhaus in Berlin entstanden ist;
  • erst seit 1997 nach §177 Strafgesetzbuch (StGB) jede Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung strafbar ist, auch die in der Ehe;
  • 2002 das neue Gewaltschutzgesetz nach mehrjähriger Diskussion in Kraft trat. Das Opfer erhält einen rechtlichen Anspruch auf Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung; der*die Täter*in kann aus der Wohnung verwiesen werden (Wegweisung). Das Gericht kann ihm oder ihr unter anderem ein Betretungsverbot auferlegen. Eine neue Ermächtigungsgrundlage ermöglicht es der Polizei, in Fällen häuslicher Gewalt neben einer Wohnungsverweisung ein Rückkehrverbot für maximal 20 Tage zu verhängen. So hat die gefährdete Person die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen, sich beraten zu lassen und gegebenenfalls weiteren Rechtsschutz nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken;
  • laut der Datenerhebung der Frauenhauskoordinierung wurden für das Jahr 2022 bundesweite Daten von 179 Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen erhoben. In dieser Statistik wurden Daten zu 6.431 Frauen und 7.572 Kindern, die im Frauenhaus Schutz fanden, ausgewertet. Damit ist etwa die Häfte aller Frauenhäuser in Deutschland erfasst. Hochgerechnet auf die rund 400 Frauenhäuser in Deutschland ist davon auszugehen, dass 2022 rund 14.400 Frauen und 16.670 Kinder und Jugendliche Schutz in einem Frauenhaus fanden. 
  • Darüber hinaus gibt es rund 750 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen. Doch leider reicht vielerorts das Angebot nicht aus. Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Nummer 116 016 rund um die Uhr, anonym, kostenlos und in 18 Sprachen Beratung an; 
  • sexuelle Übergriffe nur dann als Sexualdelikte strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie die nach §184h Nummer 1 Strafgesetzbuch erforderliche "Erheblichkeit" aufweisen. Es besteht große Unklarheit im juristischen Diskurs und auch unter Gerichten, was das genau bedeutet. Ein Kussversuch soll normalerweise nicht ausreichen. Allerdings gibt es auch Gerichte, die selbst einen aufgezwungenen Zungenkuss für unerheblich halten. Bei Berührungen von Brust, Gesäß und Genitalbereich scheint es vor allem darauf anzukommen, ob diese oberhalb oder unter der Kleidung erfolgen. Jedes Eindringen in den Körper (umstritten beim Zungenkuss) gilt jedoch als erheblich. Selbst wenn die Erheblichkeitsschwelle überschritten ist, bleibt eine Verurteilung jedoch unwahrscheinlich.

Schutz vor Gewalt

Gewalt gegen Frauen - viel zu lange ein Tabu-Thema - wurde erstmals thematisiert durch die Frauenbewegung Anfang der 1970er-Jahre. In der Folge entstanden auf Initiative von Frauen erste Frauenhäuser. Die Behörden reagierten weitgehend mit Unglauben und Abwehr gegenüber dem Thema Gewalt gegen Frauen in der Familie.

Die Debatten um #metoo und die sexuellen Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht 2015, nicht nur in Köln, sondern in vielen deutschen Städten, rückten das Thema Gewalt, Partnerschaftsgewalt und Gewalt gegen Frauen in den Fokus. Nach Verschärfung des Sexualstrafrechts gilt seit 2016 der Grundsatz "Nein heißt Nein".

Kontakt


Stand: 01.08.2024

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