Landschaftsplan - Abschnitt C 2.1.2.10-12 - Besondere Festsetzungen für die Naturschutzgebiete (NSG) 10 - 12
NSG "Wambachtal und Oembergmoor"
NSG "Rottbachtal"
NSG "Auberg und Oberläufe des Wambaches"
Textliche Festsetzungen 2.1.2.10 |
Erläuterungen |
Flächengröße etwa 194,6 Hektar (ha) Die genauen Grenzen sind in der Festsetzungskarte dargestellt. |
Das Naturschutzgebiet (NSG) "Wambachtal und Oembergmoor" liegt im Süd-Westen des Stadtgebietes und gehört zum zusammenhängenden Waldgebiet "Broich-Speldorfer Wald". Es umfasst den Verlauf des Wambaches mit Nebenbächen und großflächigen Waldbereichen; im mittleren Teil verengt es sich auf den Bachlauf mit angrenzendem fünf Meter breiten Pufferstreifen (Grünland). Ein kurzer Abschnitt des Wambaches verläuft westlich der Trasse der A3 bis zur Mündung in den Entenfang (ehemalige Kiesgrube). Es handelt sich um einen kurzen Abschnitt des Wambaches zwischen der A3 und der Mündung in den Entenfang (ehemalige Kiesgrube). Der Bach wird von einem naturnahen Erlenwald begleitet. Im Mündungstrichter hat sich ein Erlenbruchwald mit zahlreichen typischen Pflanzenarten entwickelt. Bestandteile des Naturschutzgebietes sind die im Einzugsbereich des Wambaches gelegenen LB "Oembergmoor"; und "Oberlauf des Wambaches"" sowie das bestehenden Naturschutzgebiet "Wambachniederung"; (siehe Landschaftsplan Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1. Juni 1982). |
II. Schutzzweck |
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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) Landschaftsgesetz (LG), insbesondere
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Das Naturschutzgebiet liegt auf dem welligen Terrassenplateau der Lintorfer und Selbecker Sandterrassen und ist großräumig von Flugsanden bedeckt, die die pleistozänen Sande und Kiese der Rheinterrassen überlagern. Tertiäre Tone sind oberflächennah großflächig verbreitet. Das bewaldete Bachtal weist ein unruhiges Relief auf. Der Wambach (0,5 bis 3 Meter breit) mäandriert stark, zahlreiche Abbruchkanten sind vorhanden. Das Gewässer ist in diesem Teilabschnitt mäßig bis kritisch belastet (Gewässergütebericht 1992). Der Bach wird von einem Erlen-Eschenwald (Stammdurchmesser bis 40 Zentimeter) mit üppig entwickelter Krautschicht begleitet. Daran schließen sich Eichen-, Rotbuchen- und Hainbuchen-Bestände an. Der Wald ist altersmäßig gut gestaffelt, Naturverjüngung ist zum großen Teil vorhanden. Waldmantel und -saum fehlen jedoch an vielen Stellen. Der westliche Teilbereich ist durch zahlreiche Freizeitaktivitäten stark beeinträchtigt. Die Nutzung durch Geländefahrräder, Reiter und Spaziergänger hat zu deutlichen Beeinträchtigung der Vegetation und des Bodens geführt. Die Waldgesellschaften zwischen dem LB Oberlauf des Wambaches (siehe oben) und dem weiter südlich gelegenen, bestehenden NSG Wambachniederung (siehe oben) sind relativ naturnah ausgeprägt. Der Schengerholzbach fließt dem Wambach von Norden her zu. Der Waldbereich westlich Nachbarsweg schließt das Oembergmoor ein. Es handelt sich um ein kleines, baumfreies, mesotrophes Heidemoor, das von einer bultigen torfmoosreichen Pfeifengraswiese bestimmt wird. Das Moor entwässert nach Osten zum Wambach hin. Der Abfluss wurde im Sommer 1993 durch Aufbringen eines Erdwalles geschlossen (Maßnahme siehe Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1. Juni 1982). Die Pfeifengraswiese wird von einem großflächigen, torfmoosreichen Birkenbruch und anschließend auf trockeneren Flächen von einem Birken-Eichenwald mit gut ausgebildeter Krautschicht umgeben. Bei den sich hier anschließenden Waldflächen handelt es sich überwiegend um 120- bis 140-jährige Rotbuchenbestände. Entlang des Nachbarsweges ist der Wambach grabenartig ausgebaut. Westlich Nachbarsweg schießt sich das "Grillo-Gelände" an (Haus Rott). Das insgesamt sehr strukturreiche Gebiet bildet zusammen mit dem südlich anschließenden Grünlandareal der Wambach-Niederung ein wertvolles gliederndes Element mit hoher Bedeutung für die Biotopvernetzung. In einer Windwurffläche (ehem. Lärchenbestand) südöstlich der Straßenkreuzung Mühlenbergsheide/Nachbarsweg wurden im Frühjahr 1987 drei Artenschutzgewässer angelegt. Die Fläche wurde der natürlichen Sukzession überlassen, zur Straße erfolgte eine Abpflanzung. Hier siedeln mehrere in NRW gefährdete Pflanzenarten. Der umgebende Wald gestaltet sich sehr heterogen. Neben Erlenbeständen und altem Buchenwald sind junge Buchenbestände sowie kleine Parzellen, die mit Fichte und Roteiche bestockt sind, vorhanden. Ein kleiner Bach durchfließt das Gebiet. Südlich Mühlenbergsheide wird die Bachaue von landwirtschaftlichen Nutzflächen eingenommen. Der Bach ist begradigt und zum Teil befestigt. Er wird von Ufergehölzen begleitet. Das Grünland setzt sich aus feuchten und frischen Wiesen und Weiden zusammen. Der erneute Eintritt des Wambaches in den Wald erfolgt in einen Fichten-Bestand, in den eine Schneise geschlagen wurde. Hier wurden Schwarz-Erlen gepflanzt. Der Bach ist nicht befestigt. Randlich befinden sich zwei Artenschutzgewässer. Westlich der Straße "Holzenbergs Bruch" fließt der Bach in naturnahem Zustand bis zur A3. Nördlich findet sich ein angelegter Weiher mit artenreicher Ufer- und Unterwasservegetation. Er wird von einem Eichenwald umgeben. Zwischen Weiher und Wambach ist ein kleiner Erlenbruch ausgebildet. Der westlich der A3, die eine massive Barriere für die Durchgängigkeit des Gewässers und die diese begleitenden Lebensräume darstellt, verlaufende Teilabschnitt des Wambaches wird bis zur Mündung in den Entenfang von einem naturnahen Erlenwald begleitet. Im Mündungstrichter hat sich ein Erlenbruchwald mit zahlreichen typischen Pflanzenarten entwickelt. Im Gebiet sind folgende Biotoptypen nach § 62 LG NW ausgewiesen:
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III. Verbote |
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Es gelten die Verbote nach Gliederungspunkt |
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IV. Gebote |
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Zusätzlich zu den Geboten nach Gliederungspunkt 2.1.1.IV., Punkte 1 bis 9. ist erforderlich: |
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10. Das Schließen eines Teiles der Entwässerungsgräben oder die natürliche Entwicklung der Gräben. Unberührt bleibt die Unterhaltung von Gräben zur Sicherstellung der Standfestigkeit von Wegen. |
Das Gebot dient der langsamen Wiederherstellung naturnaher Grundwasserstände. |
11. Das Einstellen der Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen auf einer Breite von mindestens 5 Meter (ab Böschungsoberkante) beiderseits des Wambaches, entlang des Pufferstreifens ist ein Schutzzaun anzulegen. |
Das Gebot dient der Verbesserung der Wasserqualität des Fließgewässers. Durch die Anlage unbewirtschafteter Uferrandstreifen werden der Eintrag von Bioziden und Nährstoffen aus Düngern (wie Gülle und Jauche) in das Gewässer vermindert und die Entwicklung von naturnahen Uferrandstreifen gefördert. |
12. Die ausschließlich einzelstamm- bis truppweise Nutzung der Schwarzerlen- und Moorbirken- Bruchwälder und bachbegleitenden Erlenwälder, dabei ist eine bodenschonende Entnahme sicherzustellen. |
Das Gebot dient der Erhaltung gefährdeter Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften. Es soll angestrebt werden, über vertragliche Regelungen die Nutzung in diesen Wäldern ganz einzustellen. Diese Maßnahmen sollen im Einvernehmen zwischen Unterer Landschaftsbehörde, Waldbesitzer und Unterer Forstbehörde erfolgen. Wird die Maßnahme vor Erreichen einer normalen forstlichen Umtriebszeit durchgeführt, wird ein evtl. entstandener finanzieller Verlust durch vorzeitigen Abtrieb auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien zur Waldbewertung in Nordrhein-Westfalen (MUNLV NRW) entschädigt. |
V. Hinweise: |
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In dem Naturschutzgebiet sind folgende in den Kapitel 3 (Zweckbestimmung für Brachflächen gemäß § 24 LG) und 4 (Forstliche Festsetzungen gemäß § 25 LG) genannte Festsetzungen zu beachten und die in Kapitel 5 aufgeführten Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen nach § 26 LG zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Optimierung des Schutzgebietes durchzuführen: |
3.1.25, 3.1.26, 3.1.27, 3.1.28, 3.1.29, 3.1.30, |
Textliche Festsetzungen 2.1.2.11 |
Erläuterungen |
Flächengröße etwa 65,4 ha Die genauen Grenzen sind in der Festsetzungskarte dargestellt. |
Das Naturschutzgebiet erstreckt sich von der Mühlenbergsheide bis zur Mündung des Rottbaches in den Entenfang. Eine Quelle ist nicht vorhanden, mehrere Gräben vereinigen sich am Mühlenfeld zum Bach, der im Sommer regelmäßig austrocknet. Das Naturschutzgebiet liegt auf dem welligen Terrassenplateau der Lintorfer und Selbecker Sandterrassen, tertiäre Tone sind oberflächennah großflächig verbreitet. Im Naturschutzgebiet "Rottbachtal" handelt es sich bei den Wiesen um frische Fettwiesen; stellenweise - besonders im nördlichen Teil - sind Feuchtwiesenbereiche vorhanden. Der Bach durchfließt einen alten Rotbuchenwald, im Uferbereich stocken unter wechselfeuchten Standortbedingungen Eichen, Hainbuchen und Erlen. Weiter südlich befindet sich bachnah ein extensiv gepflegter, schmaler Feuchtwiesenbereich. Bemerkenswert ist der Schwarzerlen-Auenwald innerhalb des anschließenden Eichenmischwaldes. Auf die aufgeforstete Wiese südlich der Wedauer Straße folgen Gärten, der Bach ist hier zu einem Teich aufgestaut. Westlich Weidmannsheil besitzt der Rottbach einen naturnahen, mäandrierenden Verlauf mit Abbruchkanten, Auskolkungen und ruhigen, flachen Bereichen. Der Bach wird zunächst von Erlen-, Birken- und alten Eichenbeständen begleitet, in einem schmalen Band ist ein bachbegleitender Schwarzerlenwald vorhanden. Stellenweise ergeben sich Übergänge zum Erlen- beziwhungsweise Birkenbruchwald. Das Substrat ist sandig bis kiesig. Das im Bach vorkommende Brunnenmoos (Fontinalis antipyretica) ist in der weiteren Umgebung sehr selten. Bis zur A3 verläuft der Rottbach naturnah mäandrierend, allerdings tief eingeschnitten. Zwischen A3 und Mündung in den ehemaligen Baggersee "Entenfang" begleitet eine schmale Erlenaue den naturnah geführten Bach. Ein ausgeprägter Mündungskegel markiert den Einlauf in das Stillgewässer. |
II. Schutzzweck |
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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) LG, insbesondere
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Das Gebiet bildet mit seinem Arteninventar und seinem Reichtum naturnaher Biotoptypen ein wichtiges Vernetzungselement im Biotopverbund. Besonders der Bereich am Mühlenberg besitzt als extensiv genutzte Kulturlandschaft große Bedeutung für das Landschaftsbild. Im Gebiet sind folgende Biotoptypen nach § 62 LG NW ausgewiesen:
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III. Verbote |
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Es gelten die Verbote nach Gliederungspunkt |
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IV. Gebote |
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Zusätzlich zu den Geboten nach Gliederungspunkt 2.1.1. IV., Punkte 1. bis 9., ist erforderlich: |
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10. Die natürliche Entwicklung der Gräben. Unberührt bleibt die Unterhaltung von Gräben zur Sicherstellung der Standfestigkeit von Wegen. |
Das Gebot dient der langsamen Wiederherstellung naturnaher Grundwasserstände. |
11. Der Schutz der Schwemmkegel an der Mündung des Rottbaches in den Entenfang; seine Ufer sind von jeglicher Nutzung frei zu halten und der natürlichen Entwicklung zu überlassen. |
Das Gebot dient der Erhaltung einer besonderen Naturerscheinung und dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften. |
12. Die ausschließlich einzelstamm- bis truppweise Nutzung der Schwarzerlen-Bruchwälder und bachbegleitenden Erlenwälder im Rottbachtal; dabei ist eine bodenschonende Entnahme sicherzustellen. |
Das Gebot dient der Erhaltung gefährdeter Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften. Es soll angestrebt werden, über vertragliche Regelungen die Nutzung in diesen Wäldern ganz einzustellen. Diese Maßnahmen sollen im Einvernehmen zwischen Unterer Landschaftsbehörde, Waldbesitzer und Unterer Forstbehörde erfolgen. Wird die Maßnahme vor Erreichen einer normalen forstlichen Umtriebszeit durchgeführt, wird ein eventuell entstandener finanzieller Verlust durch vorzeitigen Abtrieb auf der Grundlage der jeweils gültigen "Richtlinien zur Waldbewertung in Nordrhein-Westfalen" (MUNLV NRW) entschädigt. |
V. Hinweise |
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In dem Naturschutzgebiet sind folgende in den Kapitel 3 (Zweckbestimmung für Brachflächen gemäß § 24 LG) und 4 (Forstliche Festsetzungen gemäß § 25 LG) genannte Festsetzungen zu beachten und die in Kapitel 5 aufgeführten Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen nach § 26 LG zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Optimierung des Schutzgebietes durchzuführen: |
3.1.31, 3.1.32, |
Textliche Festsetzungen 2.1.2.12 |
Erläuterungen |
Flächengröße etwa 74,9 ha Die genauen Grenzen sind in der Festsetzungskarte dargestellt. |
Das Einzugsgebiet des Wambaches am Fahrkamp befinden sich auf der Westabdachung des Auberges zwischen dem Gewerbegebiet Remscheider Straße im Nordwesten und der Voßbeckstraße im Osten. Der nördliche Bereich wird von einem Buchenhochwald eingenommen, der das Gebiet zu den Ackerflächen des Auberges abgrenzt. Südlich schließen sich ausgedehnte Feucht- und Magergrünlandflächen an, die durch Hecken stark strukturiert sind. Im Bereich südlich Fahrkamp findet sich ein strukturreiches Areal aus Weiden, Feuchtwiesenbrachen, Gehölzreihen sowie Obstwiesen. In diesem Gebiet liegt ein Vorkommen des Steinkauzes. Der Wambach selbst ist auf diesem Abschnitt durch Verbauungen stark beeinträchtigt. Bei Hesselkamp liegt ein Teich mit wertvoller Verlandungsvegetation. Die östlich anschließenden Bereiche gehörten früher zum Standortübungsplatz der Bundeswehr und sind heute im Besitz des Regionalverbandes Ruhr. Die nördliche Wambachquelle tritt unterhalb einer großen Wiesenfläche aus, der Bach läuft durch Buchen- Eichen und Laubmischwälder. Südlich des Baches liegt die „Orchideenwiese“, eine extensiv gepflegte Feuchtwiese, die durch Quellaustritte vernässt ist. Dominierende Arten sind Pfeifengras und Wald-Simse, daneben kommen zahlreiche Arten des feuchten Grünlandes vor. Der umgebende Waldmantel ist gut entwickelt. Der temporär wasserführende Bach verläuft unbefestigt bis zum Austritt aus dem Wald bei Dieckenhof. Ein weiteres Quellgebiet findet sich innerhalb eines kleinen, weiter südlich gelegenen Feldgehölzes. Im Unterwuchs des aufgeforsteten Bestandes ist noch stellenweise eine ursprüngliche Wiesenvegetation vorhanden. Der Bach ist zweimal zu einem naturfern befestigten Teich aufgestaut, die Bewirtschaftung aber aufgegeben. Die Uferzonen sind steil, Ufervegetation ist nicht vorhanden. Der größere Teich ist neuerdings abgelassen, hier kommt Erlenauenwald hoch. Nach Austritt aus dem Gehölzbestand wird der Bach von Pappelpflanzungen und Erlen-Ufergehölz begleitet. Im Bereich Dieckenhof queren die Bachläufe eine ehemalige Obstwiese, die tiefer gelegenen Bereiche werden von einer Feuchtwiesenbrache eingenommen, ein vollständig verlandeter Teich schließt sich an, bevor der Bach in Siedlungsflächen eintritt. Im Südwesten reicht das Naturschutzgebiet bis zum Eschenbruch, hier stockt Erlen- und Eschenwald auf ehemaligen Grünlandflächen. Im Wald finden sich noch die Gräben und Kopfbaumreihen sowie zwei eindrucksvolle Solitäreichen. Teilweise sind Pappeln als Überhälter beigemischt. Östlich liegt eine wertvolle Feuchtwiese in Muldenlage, nördlich davon tritt eine stark schüttende Quelle im Grünland aus, die schon zum Haubach entwässert. Längs der Voßbeckstraße umfasst das Gebiet ilexreiche Buchenwälder, eine trocken-magere Brache und eine alte Obstwiese mit etwa 75 Obstbäumen, von denen ein Teil 1996 nachgepflanzt wurde. Hier kommen Steinkauz und Gartenrotschwanz vor. Kopfbaumreihen stehen an mehreren Stellen des Naturschutzgebiets, sie sind Relikte der bis in die 1920er-Jahre andauernden bäuerlichen Nutzung des ehemaligen Standortübungsplatzes. |
II. Schutzzweck: |
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Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 (1) 1. und 2. BNatSchG insbesondere
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Das Gebiet mit seinen strukturreichen Biotopkomplexen ist Teil des regional bedeutsamen Biotopverbundkorridors „Wambachtal“. Es bietet zahlreichen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten Lebensraum und stellt einen wichtigen Rückzugsraum in den von Besuchern stark frequentierten Bereichen des Auberges dar. Im Gebiet sind folgende Biotoptypen nach § 30 BNatSchG ausgewiesen:
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III. Verbote: Es gelten die Verbote nach Gliederungspunkt |
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Zusätzlich zu den Geboten nach Gliederungspunkt 2.1.1.IV., Punkte 1. bis 9. ist erforderlich: |
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10. Die natürliche Entwicklung der Gräben. Unberührt bleibt die Unterhaltung von Gräben zur Sicherstellung der Standfestigkeit von Wegen. |
Das Gebot dient der langsamen Wiederherstellung naturnaher Grundwasserstände. |
11. Hunde sind an der Leine zu führen. |
Das Gebot dient der Beruhigung des Gebietes. Das Gebot gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen der ordungsgemäßen Jagdausübung und Hütehunde im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung. |
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In dem Naturschutzgebiet sind folgende in den Kapitel 3 (Zweckbestimmung für Brachflächen gemäß § 24 LG) und 4 (Forstliche Festsetzungen gemäß § 25 LG) genannte Festsetzungen zu beachten und die in Kapitel 5 aufgeführten Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen nach § 26 LG zur Erreichung des Schutzzweckes und zur Optimierung des Schutzgebietes durchzuführen: |
3.1.35,, 3.1.37, 3.1.38 3.1.39, 3.2.12, 3.2.13, |
Unberührt von den unter 2.1.1.III festgesetzten Verboten bleiben Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Sinne des § 4 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). |
Hierzu gehören zum Beispiel Ausschachtungen. |
Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.
Kontakt
Stand: 22.05.2015
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