Untere Wasserbehörde
Ohne Wasser kein Leben!
Die Erde besteht zu 70 Prozent aus Wasser, der Mensch ist zu 70 Prozent Wasser und Wasser macht auch zu 70 Prozent das Hauptnahrungsmittel des Menschen aus. Ohne Wasser ist also kein Leben möglich. Entsprechend hat die Gesetzgebung dem Schutz des Wassers so viel Bedeutung beigemessen, dass ein eigenständiges Rechtsgebiet im Rahmen des öffentlichen Rechts geschaffen wurde: das Wasserrecht.
Unter das Wasserrecht fallen alle Fließgewässer (Flüsse und Bäche), aber auch stehende Gewässer wie Seen und Teiche. Ein wesentlicher Teil der Vorschriften des Wasserrechts bezieht sich auf das Grundwasser.
Der Schutz vor Verunreinigung jeglichen Wassers ist die wichtigste und umfassendste Aufgabe des Wasserechts. Sauberes Wasser ist zum Beispiel für die Trinkwassergewinnung erforderlich. Daher hat die Reinhaltung des Wassers, besonders des Grundwassers, absoluten Vorrang vor sonstigen Belangen.
In der Stadt Mülheim an der Ruhr befasst sich die Untere Wasserbehörde in ihrer Zuständigkeit als Sonderordnungsbehörde mit dem Gewässerschutz. Dabei werden hauptsächlich folgende Sachgebiete betreut:
- Anlagen in und an Gewässern
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Brunnen und Grundwasserhaltung
- Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen
- Einbau von Ersatzbaustoffen
- Geothermie-Erdwärme
- Indirekteinleitung von Abwasser mit gefährlichen Stoffen
- Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
- Überschwemmmungsgebiete und Hochwasser
- Versickerung und Einleitung von Niederschlagswasser
- Wasserschutzgebiete
Aspekte, die noch über die aufgeführten Sachgebiete hinaus gehen, können aus Sicht des Wasserrechts ebenfalls von Bedeutung sein. Bei Fragen rund ums Wasser oder Planungen, die wasserrechtlich relevant sind, setzen Sie sich bitte mit der Unteren Wasserbehörde in Verbindung.
Stand: 11.03.2024
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