Archiv-Beitrag vom 25.01.2018Jugendschöffenwahl

Archiv-Beitrag vom 25.01.2018Jugendschöffenwahl

Jetzt für die  Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 bewerben!

Justitia. Gerichtliche Verfahren. Gesetz. Ordnung. Sicherheit. Schiedspersonen - (c)Thorben Wengert/PIXELIOFür die kommende Amtsperiode werden für das Jugendschöffengericht Mülheim an der Ruhr 18 Jugendhauptschöffen und 10 Jugendhilfsschöffen und für die Jugendstrafkammer des Landgerichts Duisburg sechs Jugendhauptschöffen gesucht. Die Schöffen werden sich zu gleichen Teilen aus weiblichen und männlichen Personen zusammensetzen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Mülheim an der Ruhr wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. 

Die Auswahl der Schöffen erfolgt über eine Vorschlagsliste die durch den Jugendhilfeausschuss mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen wird. Aus dieser Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Mülheim an der Ruhr die Haupt- und Hilfsschöffen. 

Nähere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie unter anderem auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de oder unter "Wahl von Schöffen"

Sollten Sie sich für das wichtige Ehrenamt des Jugendschöffen interessieren, können Sie sich ab sofort bewerben. Der Bewerbungsvordruck ist als pdf-Datei zum Herunterladen beigefügt. Die Bewerbungsfrist endet aus organisatorischen Gründen am 13. April 2018.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 0208/455-5153.

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Stand: 26.01.2018

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