Archiv-Beitrag vom 21.02.2018Schülerausgleichsverfahren der Gesamtschulen

Archiv-Beitrag vom 21.02.2018Schülerausgleichsverfahren der Gesamtschulen

Aufgrund des Anmeldeüberhanges an der Gustav-Heinemann-Schule und der Willy-Brandt-Schule wurde am 15. Februar 2018 ein Koordinierungsgespräch über das Schülerausgleichsverfahren geführt, an dem neben den Schulleitungen der Gesamtschulen auch der schulfachliche Dezernent der Oberen Schulaufsicht teilgenommen hat.

Bildauszug mit Schulkindern in einer Reihe, aus der Broschüre zum Übergang in die 5. Klasse Schuljahr 2017/2018. - fotolia.de

Voraussichtlich 40 Schülerinnen und Schüler, die zunächst an der Willy-Brandt-Schule und an der Gustav-Heinemann-Schule angemeldet wurden, erhalten automatisch einen Schulplatz an der Gesamtschule Saarn, da die Eltern dies als verbindlichen Zweitwunsch angegeben haben. 

Die Bescheide der Mülheimer Gesamtschulen wurden bereits versandt, so dass die Erziehungsberechtigten bereits vor Beginn des Anmeldeverfahrens zu den übrigen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen am 28. Februar und 1. März über die Aufnahmeentscheidung informiert sind. Schülerinnen und Schüler, die eine Absage erhalten, müssen anschließend an einer anderen weiterführenden Schule angemeldet werden. Sie haben dann die gleichen Chancen wie diejenigen, die sich direkt für eine dieser Schulformen entschieden haben. Die Anmeldungen zur Klasse 5 werden an der Hauptschule, den Realschulen und Gymnasien am Mittwoch, 28. Februar 2018 in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr sowie am Donnerstag, 1. März 2018 in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr entgegengenommen.

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit am Mittwoch, 21. Februar 2018 die an der Gustav-Heinemann-Schule und Willy-Brandt-Schule abgelehnten Schülerinnen und Schüler nachträglich an der Gesamtschule Saarn anzumelden (auch wenn dieser Zweitwunsch bislang nicht geäußert wurde). Im Interesse des Kindes sollte die Anmeldung auch dann unbedingt erfolgen, wenn gegen die Entscheidung der Gesamt-schule noch Rechtsmittel eingelegt werden.

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Stand: 21.02.2018

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