Archiv-Beitrag vom 06.11.2018Wichtige Info zu Martinsfeuern!

Archiv-Beitrag vom 06.11.2018Wichtige Info zu Martinsfeuern!

Bald ist Sankt Martin!

Martinsfeuer müssen nicht bei der Feuerwehr angemeldet werden

Wichtige Info zu Martinsfeuern!
Martinsfeuer müssen nicht bei der Feuerwehr angemeldet werden.
Martinsfeuer sind in Mülheim genehmigungsfrei.

Wichtige Info der Feuerwehr zu Martinsfeuern Martinsfeuer müssen nicht bei der Feuerwehr angemeldet werden. - Thorsten Drewes

Brauchtumsfeuer zu Sankt Martin sind in der Nacht vom 10. November auf den 11. November unter Einhaltung folgender Vorsichtsmaßnahmen gestattet 

  • Bei der Wahl der Feuerstelle muss ausreichend Abstand von Bebauung und brennbaren Gegenständen gehalten werden.
  • Der Untergrund darf selbst nicht brennbar sein.
  • Die Windrichtung ist zu beachten.
  • Das Feuer muss vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden und muss ständig, bis zum vollständigen Erlöschen, von erwachsenen Personen beaufsichtigt werden.
  • Sicherheitshalber sollte immer ein oder mehrere Eimer Wasser bereitstehen oder ein Gartenschlauch angeschlossen sein.
  • Brennbare Flüssigkeiten, wie Spiritus oder Grillanzünder dürfen wegen der möglichen Stichflammenbildung gar nicht verwendet werden.
  • Bei Waldbrandgefahr sind auch Brauchtumsfeuer in Waldnähe nicht erlaubt.

Sollte etwas schiefgehen rufen Sie bitte sofort den Notruf 112 an.

Wir wünschen allen Veranstaltungen ein gutes Gelingen und viel Spaß dabei.

Weitere Informationen erhalten Sie im Beitrag: "Brauchtumsfeuer sind nicht genehmigungspflichtig"

Kontakt


Weitere Infos

Stand: 06.11.2018

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel