Archiv-Beitrag vom 13.02.2018Wahl von Schöffen und Jugendschöffen

Archiv-Beitrag vom 13.02.2018Wahl von Schöffen und Jugendschöffen

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Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (z. B. Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. 
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit und Reife des Urteils und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich mit den Ursachen von Kriminalität und dem Sinn und Zweck von Strafe auseinandergesetzt haben. Sie müssen zudem bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. 

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen bewerben sich bitte bis zum 30. April 2018 beim Rats- und Rechtsamt, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr  (Telefon 455-3032 oder 455-3030). 
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte bis zum 13. April 2018 an den Kommunalen Sozialen Dienst/Jugendhilfe im Strafverfahren, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr (Telefon 455-5153).

Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Wahl von Schöffen oder www.schoeffenwahl.de.

Darüber hinaus sind die Bewerbungsformulare und ein Merkblatt für Schöffen als pdf-Dateien beigefügt.

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Stand: 25.04.2018

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